Drei Jahre lang Auskunft über gesundheitsschädliche Fleischproben verweigert

13. August 2011  Allgemein, Berichte
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foodwatch klagt gegen niedersächsisches Landesamt

foodwatch hat beim Verwaltungsgericht Oldenburg Klage gegen das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) eingereicht. Drei Jahre lang hat die Behörde nun bereits Auskünfte über die 2006 und 2007 von den Amtskontrolleuren beanstandeten Fleischproben verweigert. Im Juli 2008 hatte foodwatch unter Berufung auf das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Informationen insbesondere über die als gesundheitsgefährdend eingestuften Produkte sowie deren Hersteller beantragt und gefragt, ob und in welcher Form die Bevölkerung über die Beanstandungen informiert wurde. Obwohl die gesetzliche Frist für eine Antwort bei maximal zwei Monaten liegt, erhielten wir erst im September 2010 (!) einen Bescheid. Doch das LAVES wollte Angaben über die belasteten Produkte nicht herausgeben. Die Behörde argumentiert, dass es sich hierbei um „wettbewerbsrelevante Informationen“ handele. Auskunft über „für das betroffene Unternehmen ungünstige Untersuchungsergebnisse“ dürften nicht erteilt werden. Nachdem auch ein Widerspruch erfolglos blieb, hat  foodwatch nun Klage eingereicht. Der Fall zeigt die großen Schwachstellen des VIG. Nicht einmal auf einen Antrag hin informieren die Behörden über bekannte gesundheitsgefährdende Fleischproben. Doch selbst wenn ein solcher Antrag erfolgreich wäre: Die Hinweise auf die konkreten Produkte werden erst dann bekannt, wenn diese längst verzehrt sind.

Für die von der Bundesregierung geplante VIG-Novelle fordert foodwatch deshalb: Die Behörden müssen alle amtlichen Kontrolldaten unverzüglich und von sich aus veröffentlichen. Mehr dazu lesen Sie hier.


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