Bundesverfassungsgericht: Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig

02. März 2010  Allgemein
Bundesverfassungsgericht

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Der Bundestag hat am 9. November 2007 mit den Stimmen von Union und SPD das von der Bundesregierung vorgelegte Gesetz beschlossen, das die Speicherung von Kommunikationsdaten für sechs Monate auf Vorrat regelt. »Auf Vorrat« bedeutet in diesem Fall, dass die Daten jedes Bürgers gespeichert werden und verfügbar gemacht werden können – unabhängig davon, ob sich jemand etwas hat zu Schulden kommen lassen oder nicht. Auf Vorrat eben. Das Gesetz trat am 1. Januar 2008 in Kraft und löste die größte Massenklage vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) seit Bestehen der Bundesrepublik aus.

Das Bundesverfassungsgericht hat heute am 02. März 2010 entschieden


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