„Eine Konzentration auf Sachleistungen wird dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht gerecht“, kritisiert Katja Kipping, sozialpolitische Sprecherin der Linksfraktion. „Union und FDP haben nicht das Wohl und die Chancen der Kinder im Auge, sondern lediglich das Wohl des Bundeshaushalts. Das Plädoyer der Kanzlerin für Sachleistungen ist ein fatales Misstrauensvotum gegenüber den Familien, die mit Hartz IV leben müssen.“
„Seit über fünf Jahren werden den Kindern im Hartz IV-Bezug mit verfassungswidrigen Regelsätzen Zukunftschancen genommen. Nachdem das nun höchstrichterlich festgestellt ist, versucht die Regierung Merkel sich um die notwendigen Konsequenzen herumzudrücken anstatt schnell den Bedarf für bessere Bildung, kindgerechte Ernährung und Kleidung sowie eine Teilhabe an Sport, Kultur und Freizeitangeboten zu gewährleisten. Hinter dem Sachleistungsprinzip steht das Verständnis eines vormundschaftlichen Staates. Das dies ausgerechnet von der Kanzlerin kommt, ist mehr als befremdlich.
Während die Koalition eins ums andere Mal bei Steuerfragen den Bürgerinnen und Bürgern mit mehr Geld mehr Freiheit verspricht, soll dies bei Sozialleistungen nicht mehr gelten. Damit wird endgültig klar: Die Hartz IV-Beziehenden sind für Union und FDP Bürgerinnen und Bürger zweiter Klasse. Genau dies aber wollte Karlsruhe mit seinem Urteil verhindern.“
Dazu meint Thomas Mitsch, Sprecher DIE LINKE Wernau, statt Abschreckung und Kürzungsdiskussionen brauchen wir endlich einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn.